Cyber-Report

Veröffentlicht am 17. Januar 2025 von Rudigel Sarpong

Ab heute ist die Digital Operational Resilience Act (DORA) anwendbar. Betroffene Unternehmen in der Finanzbranche müssen nun sicherstellen, dass ihre IT- und Kommunikationssysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Andernfalls drohen aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

DORA hat das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Finanzbranche gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Netzwerk- und Informationssysteme sowie zur Gewährleistung der Betriebszuverlässigkeit zu ergreifen.

Die wesentlichen Pflichten umfassen:

  • Risikomanagement der IT- und Kommunikationssysteme
  • Incident Reporting und Krisenmanagement
  • Management externer IT-Dienstleister
  • Regelmäßige Tests der IT-Sicherheitssysteme

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